Elterngeldberechnung nach Arbeitsplatzverlust – LSG stärkt Rechte von Müttern

Kategorie: Recht | 24. September 2018

Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt grundsätzlich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Dieser Zeitraum verschiebt sich ausnahmsweise bei schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust. Wo die Grenze zum kündigungsbedingten Einkommensverlust verläuft, hat das LSG Niedersachsen-Bremen klargestellt (Az. L 2 EG 8/18).

Weitere Informationen: Elterngeldberechnung nach Arbeitsplatzverlust – LSG stärkt Rechte von Müttern

Quelle: www.datev.de

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