Elternzeit, Krankheit oder Urlaub stehen Syndikuszulassung nicht entgegen

Kategorie: Recht | 26. April 2019

Entspricht die vom Antragsteller zuletzt ausgeübte Tätigkeit den Anforderungen des § 46 II–V BRAO, kann der Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil der Antragsteller im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung Elternzeit in Anspruch nimmt (Az. AnwZ (Brfg) 6/18). Über dieses Urteil des BGH berichtet die BRAK.

Weitere Informationen: Elternzeit, Krankheit oder Urlaub stehen Syndikuszulassung nicht entgegen

Quelle: www.datev.de

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