Energiegroßhandelsmarkt: Rat verabschiedet Gesetz zum Schutz vor Marktmanipulation

Kategorie: Steuern und Recht | 20. März 2024

Der Energiegroßhandelsmarkt in der EU ist nun besser vor Marktmanipulation geschützt. Der Rat der EU hat am 18.03.2024 eine neue Verordnung angenommen, mit der die Marktüberwachung in der Europäischen Union gestärkt und ein offener und fairer Wettbewerb auf den Energiegroßhandelsmärkten gewährleistet wird.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Verfall von virtuellen Optionsrechten nach Beendigung . . . ...

Bestimmt eine Verfallklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass zugunsten des Arbeitnehmers . . . ... [weiterlesen]

„Nachbarhund Gassi geführt“: Schadensersatzansprüche für Gefälligkeit? . . .

Muss ein Hundeführer immer dafür einstehen, dass die dem Tier . . . ... [weiterlesen]

Archiv