Energielieferungen sind keine Nebenleistungen zur steuerfreien Wohnungsvermietung

Kategorie: Steuern und Recht | 15. Juni 2021

Durch den Vermieter an den Mieter erbrachte Energielieferungen sind nicht als Nebenleistungen zur steuerfreien Wohnungsvermietung, sondern als steuerpflichtige Hauptleistungen anzusehen. Dies entschied das FG Münster (Az. 5 K 3866/18 U).

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Quelle: www.datev.de

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