Enkel kann Pflichtteil zustehen, nachdem der Großvater den Sohn enterbt hat

Kategorie: Recht | 5. Februar 2018

Enterbt ein Großvater nur seinen Sohn und vererbt sein Vermögen anderen Erben, kann dem Enkel ein Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen. So entschied das OLG Hamm (Az. 10 U 31/17).

Weitere Informationen: Enkel kann Pflichtteil zustehen, nachdem der Großvater den Sohn enterbt hat

Quelle: www.datev.de

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