Enkel kann Pflichtteil zustehen, nachdem der Großvater den Sohn enterbt hat
Kategorie: Recht | 5. Februar 2018
Enterbt ein Großvater nur seinen Sohn und vererbt sein Vermögen anderen Erben, kann dem Enkel ein Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen. So entschied das OLG Hamm (Az. 10 U 31/17).
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Quelle: www.datev.de