Entfernung aus dem Dienst wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst

Kategorie: Recht | 4. Juli 2019

Das VG Trier hat einen hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen, der mehr als 16 Monate unerlaubt dem Dienst ferngeblieben ist, aus dem Dienst entfernt (Az. 3 K 5849/18).

Weitere Informationen: Entfernung aus dem Dienst wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst

Quelle: www.datev.de

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