Entgegen BMF: Zinsschrankenfreigrenze berücksichtigt auch erstmalige Abzinsungserträge
Kategorie: Steuern | 15. Dezember 2017
Das FG Münster entschied, dass Erträge aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlichkeiten zu den Zinserträgen gehören, die mit Zinsaufwendungen bei der Berechnung der Zinsschrankenfreigrenze zu verrechnen sind (Az. 4 K 3523/14 F).
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Quelle: www.datev.de