Entgelt für die Anbringung von Werbung auf privaten Fahrzeugen als Arbeitslohn

Kategorie: Steuern | 4. Februar 2020

Ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, unterliegt der Lohnsteuer. So entschied das FG Münster (Az. 1 K 3320/18 L).

Weitere Informationen: Entgelt für die Anbringung von Werbung auf privaten Fahrzeugen als Arbeitslohn

Quelle: www.datev.de

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