Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung

Kategorie: Steuern und Recht | 20. März 2024

Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt lt. BAG auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit bei dem Arbeitgeber zu erbringen und eine Erbringung in der häuslichen Umgebung nicht in Betracht kommt (Az. 5 AZR 234/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Rat nimmt Paket „Mehrwertsteuer im digitalen . . . ...

Der Rat der EU hat grünes Licht für eine Reihe . . . ... [weiterlesen]

Herabsetzung des Tagessatzes in der Krankentagegeldversicherung . . . ...

Der BGH hat entschieden, dass eine Ersetzung der durch den . . . ... [weiterlesen]

Archiv