Entgeltklausel für Bankauskünfte wirksam

Kategorie: Recht | 4. Juni 2019

Eine Entgeltklausel für Bankauskünfte in Höhe eines Betrages von 25 Euro ist unbedenklich. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 10 U 5/18).

Weitere Informationen: Entgeltklausel für Bankauskünfte wirksam

Quelle: www.datev.de

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