Entgeltlicher Verzicht auf ein Nießbrauchrecht stellt keine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG dar
Kategorie: Steuern und Recht | 15. Januar 2024
Das FG Münster entschied, dass die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts keinen Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 EStG, sondern einen von dieser Vorschrift nicht erfassten veräußerungsähnlichen Vorgang darstellt (Az. 6 K 2489/22 E).
Quelle: www.datev.de