Entgeltumwandlung – Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Kategorie: Recht | 27. April 2018

Der bloße Geldbedarf eines Arbeitnehmers, für den der Arbeitgeber eine Direktversicherung zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, begründet lt. BAG für sich genommen keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Versicherungsvertrag gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu kündigen, damit der Arbeitnehmer den Rückkaufswert erhält (Az. 3 AZR 586/16).

Weitere Informationen: Entgeltumwandlung – Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Quelle: www.datev.de

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