Entlassung der früheren Vizepräsidentin der Hochschule Hannover rechtswidrig
Kategorie: Recht | 28. Juni 2018
Die Entlassung der Vizepräsidentin einer Hochschule war nach dem früheren Niedersächsischen Hochschulgesetz nicht ohne Bestätigung durch den Hochschulrat zulässig. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 C 14.17).
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Quelle: www.datev.de