Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin im Eilverfahren bestätigt
Kategorie: Steuern und Recht | 8. März 2024
Das VG Hannover hat den Eilantrag einer Polizeikommissar-Anwärterin gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf abgelehnt, weil begründete Zweifel an der Eignung für den Polizeiberuf bestanden (Az. 2 B 512/24, 2 A 5953/23).
Quelle: www.datev.de