Entlassung eines Probebeamten wegen Zweifeln an dessen Bereitschaft, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
Kategorie: Recht | 30. Oktober 2018
Der VGH Hessen hat die Beschwerde eines Beamten auf Probe gegen die seine Entlassung bestätigende Eilentscheidung des VG Wiesbaden zurückgewiesen (Az. 1 B 1594/18). Eine Gesamtschau der Verhaltensweisen habe es rechtfertigt, dass der Dienstherr Zweifel an der Bereitschaft des Beamten hegt, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Der Beamte auf Probe war demgemäß wegen Nichtbewährung aus dem Dienst zu entlassen.
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Quelle: www.datev.de