Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird um 2.100 Euro für zwei Jahre erhöht – Ausgleich erziehungsbedingter Mehraufwendungen
Kategorie: Steuern | 9. Juli 2020
Zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende befristet auf zwei Jahre von 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Hiermit sollen lt. SenFin Berlin erziehungsbedingte Mehraufwendungen von Alleinerziehenden ausgeglichen werden, weil gerade diese in Zeiten von Corona vor besonderen Herausforderungen stehen.
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Quelle: www.datev.de