Entschädigung energieintensiver Unternehmen: EU-Kommission genehmigt Änderungen der deutschen Beihilferegelung

Kategorie: Steuern und Recht | 3. Juli 2024

Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften Änderungen einer deutschen Regelung genehmigt, mit der bestimmte energieintensive Unternehmen für höhere Strompreise aufgrund der Auswirkungen der CO2-Preise auf die Stromkosten (sog. indirekte Emissionskosten) im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) teilweise entschädigt werden sollen.

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Quelle: www.datev.de

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