Entschädigung für verpassten Flug wegen zu langer Schlange am Check-In-Schalter?

Kategorie: Recht | 15. März 2019

Wenn ein Reisender einen Flug verpasst, weil die Fluggesellschaft nicht ausreichend über den Abflug informiert (Aufrufen durch Lautsprecher oder andere geeignete Maßnahme), haftet die Fluggesellschaft. Allerdings müssen auch Reisende ihre Sorgfaltspflichten erfüllen (Az. 154 C 2636/18).

Weitere Informationen: Entschädigung für verpassten Flug wegen zu langer Schlange am Check-In-Schalter?

Quelle: www.datev.de

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