Entscheidung der Bundesnetzagentur zugunsten einer Vergabe von 5G-Frequenzen im Wege der Versteigerung ist rechtmäßig
Kategorie: Recht | 21. Februar 2019
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G im Wege eines Versteigerungsverfahren zu vergeben, ist rechtmäßig. Bei der Anordnung eines Vergabeverfahrens komme es nicht darauf an, ob Frequenzen bereits im Zeitpunkt der Anordnung verfügbar seien. Hinsichtlich des Umfangs der in einem Vergabeverfahren bereitzustellenden Frequenzen habe die Bundesnetzagentur einen Beurteilungsspielraum, dessen Grenzen sie nicht überschritten habe (Az. 9 K 4396/18).
Weitere Informationen: Entscheidung der Bundesnetzagentur zugunsten einer Vergabe von 5G-Frequenzen im Wege der Versteigerung ist rechtmäßig
Quelle: www.datev.de