Entscheidung des Landgerichts im Fall Erdoğan gegen Böhmermann bestätigt

Kategorie: Recht | 15. Mai 2018

Dem TV-Moderator Jan Böhmermann bleibt untersagt, sich über den Kläger – wie in Teilen des Satire-Gedichts „Schmähkritik“ – zu äußern. Die schon vom Landgericht untersagten Äußerungen dienen allein dem Angriff auf die personale Würde und sind deshalb rechtswidrig. So entschied das OLG Hamburg (Az. 7 U 34/17).

Weitere Informationen: Entscheidung des Landgerichts im Fall Erdoğan gegen Böhmermann bestätigt

Quelle: www.datev.de

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