Entscheidung zur Rückforderung von Kapitalertragsteuer bei Cum-/ex-Geschäften
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Juni 2021
Das Hessische Finanzgericht hatte über die Rücknahme der Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei Cum-/ex-Geschäften zu entscheiden (Az. 4 V 723/20).
Weitere Informationen
Quelle: www.datev.de