Entscheidungsfreiheit junger Erwachsener im "Hartz IV"-Bezug gestärkt
Kategorie: Recht | 8. Dezember 2017
Wenn junge Erwachsene einmal von zu Hause ausgezogen sind, ist die Kontrolle des Jobcenters bei weiteren Umzügen beschränkt. Eine erneute Genehmigung für einen Auszug von zu Hause ist dann nicht mehr erforderlich. So entschied das SG Dresden (Az. S 52 AS 4265/17).
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Quelle: www.datev.de