Entwurf der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)
Kategorie: Steuern | 7. November 2019
Um den Ausstoß der Treibhausgase zu verringern, müssen die energetischen Einzelmaßnahmen bestimmte Mindestanforderungen einhalten. Welche Mindestanforderungen das sind, wird auf Grundlage der Verordnungsermächtigung nach § 35c Abs. 7 EStG durch die Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden geregelt. So das BMF.
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Quelle: www.datev.de