Entzug einer Waffenbesitzkarte – Fortbestand eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch bei Sportschützen auf Dauer zu überprüfen

Kategorie: Recht | 11. Juli 2019

Das VG Darmstadt hat eine Entscheidung des Landkreises Offenbach bestätigt, in der dem Mitglied eines Schießsportvereins die im Jahr 1990 bzw. 2004 ausgestellten Waffenbesitzkarten für insgesamt acht Waffen widerrufen wurden. Der Antragsteller habe den Nachweis eines Bedürfnisses für den konkreten Waffenbesitz nicht erbracht (Az. 5 K 1357/16).

Weitere Informationen: Entzug einer Waffenbesitzkarte – Fortbestand eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch bei Sportschützen auf Dauer zu überprüfen

Quelle: www.datev.de

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