Erbeinsetzung auf einem Kneipenblock

Kategorie: Steuern und Recht | 13. März 2024

Wenn ein Erblasser zur Erbeinsetzung ein ungewöhnliches Schreibpapier, wie etwa einen Bestellzettel, verwendet hat, spricht dies für sich genommen nicht für einen fehlenden Testierwillen. Es kann damit ein wirksames Testament vorliegen. So entschied das OLG Oldenburg (Az. 3 W 96/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Die verpflichtende E-Rechnung kommt – Was . . . ...

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen . . . ... [weiterlesen]

Herbstprognose 2024: Allmähliche Erholung unter widrigen . . . ...

Nach einer längeren Stagnationsphase kehrt die EU-Wirtschaft zu einem moderaten . . . ... [weiterlesen]

Archiv