Erbenermittlerin kann vom Land Auskunft über Werthaltigkeit einer sog. Fiskuserbschaft verlangen

Kategorie: Recht | 9. September 2019

Wenn im Zeitpunkt des Todes weder ein Testament noch ein gesetzlicher Erbe vorhanden ist, erbt das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt wohnte (Fiskuserbrecht). Die Klägerin, ein Büro für Erbenermittlungen, forderte den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg, auf, ihr den Wert des Nachlasses einer Verstorbenen mitzuteilen. Der VGH Baden-Württemberg gab ihr Recht (Az. 10 S 397/18).

Weitere Informationen: Erbenermittlerin kann vom Land Auskunft über Werthaltigkeit einer sog. Fiskuserbschaft verlangen

Quelle: www.datev.de

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