Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Kategorie: Recht | 14. Dezember 2018
Der BGH entschied, dass der Fiskus (die öffentliche Hand), der zum gesetzlichen Alleinerben eines Wohnungseigentümers berufen ist, für die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden in aller Regel nur mit dem Nachlass haftet (Az. V ZR 309/17).
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Quelle: www.datev.de