Erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft
Kategorie: Steuern | 14. Mai 2018
Das BMF legt fest, dass das Urteil II R 44/15 des BMF über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden ist. An der bisherigen typisierenden Betrachtungsweise in R E 13b.13 Abs. 3 ErbStR 2011 ist weiterhin festzuhalten (Az. 3 – S-381.2b/14).
Weitere Informationen: Erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft
Quelle: www.datev.de