Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Missbrauchsgebühr
Kategorie: Recht | 1. August 2017
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und dem Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin eine Missbrauchsgebühr von 500 Euro auferlegt. Gegen den Kostenansatz der Kostenrechnung hatte der Bevollmächtigte Erinnerung eingelegt sowie die „Aussetzung der Vollziehung“ beantragt (Az. 1 BvR 2324/16).
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Quelle: www.datev.de