Erfolglose Nichtigkeitsklage im Kündigungsrechtsstreit zwischen einer Sparkasse und ihrem ehemaligen Vorstand
Kategorie: Recht | 8. Februar 2018
Das OLG Hamm hat über die Nichtigkeitsklage einer ostwestfälischen Sparkasse gegen ihren ehemaligen Sparkassenvorstand aus Gütersloh entschieden (Az. 8 U 88/17). Die Berufung der Sparkasse gegen die erstinstanzliche Entscheidung des LG Bielefeld, welches die Nichtigkeitsklage als unzulässig verworfen hatte (Az. 17 O 126/16), wurde zurückgewiesen.
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Quelle: www.datev.de