Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens- und Personenstandswechsels nach dem Transsexuellengesetz

Kategorie: Recht | 24. November 2017

Das BVerfG entschied, dass eine Änderung des Vornamens und des Personenstands eines Transsexuellen nach dem Transsexuellengesetz nur nach einer Einholung von zwei Sachverständigengutachten erfolgen kann (Az. 1 BvR 747/17).

Weitere Informationen: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens- und Personenstandswechsels nach dem Transsexuellengesetz

Quelle: www.datev.de

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