Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel
Kategorie: Recht | 21. Dezember 2018
Eine unterschiedliche Behandlung gewerkschaftlich organisierter und nicht gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag verletzt nicht die negative Koalitionsfreiheit, solange sich daraus nur ein faktischer Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt ergibt, aber weder Zwang noch Druck entsteht. Mit dieser Begründung hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines gewerkschaftlich nicht organisierten Beschäftigten nicht zur Entscheidung angenommen, der sich durch eine sog. „Differenzierungsklausel“ in einem Tarifvertrag benachteiligt sah (Az. 1 BvR 1278/16).
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Quelle: www.datev.de