Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften zum Ausschluss der ambulanten ärztlichen Zwangsbehandlung betreuter Personen
Kategorie: Steuern und Recht | 9. November 2021
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die die Frage zum Gegenstand hat, ob § 1906a BGB insoweit mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, als § 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BGB ärztliche Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus zulässt (Az. 1 BvR 1575/18).
Quelle: www.datev.de