Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Nichtberücksichtigung von Versorgungsanwartschaften hochrangiger Funktionäre der DDR
Kategorie: Recht | 13. Dezember 2017
Laut BVerfG durfte der Gesetzgeber an herausgehobene Funktionen im DDR-Staatsapparat ohne Verfassungsverstoß eine Begrenzung der in die bundesdeutsche Rentenversicherung zu überführenden Versorgungsanwartschaften knüpfen. Zu diesen Funktionen zählt auch die eines Staatsanwaltes beim Generalstaatsanwalt (Az. 1 BvR 1069/14, 1 BvR 2369/14).
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Quelle: www.datev.de