Erfolglose Verfassungsbeschwerden zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Kategorie: Recht | 19. Juni 2018

Es verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes, dass die Fachgerichte einen Anspruch ehemaliger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf eine höhere Zusatzrente verneint haben, obwohl das umfassend reformierte Zusatzversorgungsrecht in einzelnen Elementen gegen das Gleichheitsgebot verstößt. Dies entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 1884/17).

Weitere Informationen: Erfolglose Verfassungsbeschwerden zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Quelle: www.datev.de

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