Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Terminsverfügung in einem äußerungsrechtlichen Eilverfahren

Kategorie: Steuern und Recht | 25. Januar 2024

Das BVerfG hat den Antrag eines Streamers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Dieser richtet sich u. a. gegen die Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht (Az. 1 BvQ 1/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Die verpflichtende E-Rechnung kommt – Was . . . ...

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen . . . ... [weiterlesen]

Herbstprognose 2024: Allmähliche Erholung unter widrigen . . . ...

Nach einer längeren Stagnationsphase kehrt die EU-Wirtschaft zu einem moderaten . . . ... [weiterlesen]

Archiv