Erfolgloser Eilantrag gegen die testweise Datenübermittlung für den Zensus 2021
Kategorie: Recht | 7. Februar 2019
Das BVerfG hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf gerichtet war, § 9a ZensVorbG 2021 und die danach seit dem 14. Januar 2019 vorgenommene Übermittlung personenbezogener Daten an das Statistische Bundesamt zur Vorbereitung des Zensus 2021 außer Kraft zu setzen (Az. 1 BvQ 4/19).
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Quelle: www.datev.de