Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen zu Unrecht angenommener Eilzuständigkeit des Senatsvorsitzenden
Kategorie: Recht | 26. Oktober 2017
Gerichte verstoßen gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf den gesetzlichen Richter, wenn sie eine Entscheidung in einer nur für dringende Fälle ausnahmsweise gesetzlich vorgesehenen Besetzung treffen, ohne dass die Dringlichkeit offensichtlich ist oder zumindest im Beschluss dargelegt wird. So entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 1510/17).
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Quelle: www.datev.de