Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen Waffengleichheit in Pressesachen
Kategorie: Recht | 26. Oktober 2018
Aus dem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit folgt, dass ein Gericht im Presse- und Äußerungsrecht grundsätzlich vor einer stattgebenden Entscheidung über den Antrag einer Partei der Gegenseite Recht auf Gehör gewähren muss. Dies entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 1783/17, 1 BvR 2421/17).
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Quelle: www.datev.de