Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag

Kategorie: Steuern und Recht | 5. August 2021

Das BVerfG entschied, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat (Az. 1 BvR 2756/20 u. a.).

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Quelle: www.datev.de

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