Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen ausgerichteten Beurteilungssystem

Kategorie: Recht | 10. Mai 2019

Der Dienstherr muss für einen Beamten, der seit der letzten Regelbeurteilung während eines erheblichen Zeitraums andere Aufgaben wahrgenommen hat, anlässlich eines Auswahlverfahrens um Beförderungsstellen nur dann eine Anlassbeurteilung erstellen, wenn der betreffende Dienstposten ausschließlich einem höherwertigen Statusamt zugeordnet ist. So das BVerwG (Az. 2 C 1.18).

Weitere Informationen: Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen ausgerichteten Beurteilungssystem

Quelle: www.datev.de

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