Erhebung besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe rechtmäßig
Kategorie: Steuern und Recht | 8. April 2022
Das VG Neustadt entschied, dass die Erhebung eines besonderen Kirchgeldes auch dann rechtmäßig ist, wenn der kirchenangehörige Ehegatte über ein eigenes Einkommen verfügt, das der Kircheneinkommensbesteuerung unterliegt (Az. 3 K 952/21.NW).
Quelle: www.datev.de