Erklärung zu beA-Störung kann am selben Tag nachgereicht werden
Kategorie: Steuern und Recht | 20. September 2023
Wenn das beA streikt, ist es zulässig, zunächst eine Ersatzeinreichung vorzunehmen und am selben Tag die Glaubhaftmachung nachzuschieben, so der BGH (Az. X ZR 51/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de