Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Air Berlin abgelehnt
Kategorie: Recht | 7. November 2017
Das ArbG Berlin hat Anträge der Personalvertretung Kabine der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, mit denen die Personalvertretung vor allem Informationen zur Verhandlung über einen Interessenausgleich erhalten wollte (Az. 38 BVGa 13035/17).
Weitere Informationen: Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Air Berlin abgelehnt
Quelle: www.datev.de