Erlass von Einfuhrumsatzsteuer bei nachträglichem Nachweis einer anschließenden innergemeinschaftlichen Lieferung

Kategorie: Steuern | 1. März 2018

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass bestandskräftig festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer zu erlassen ist, wenn und soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass er nach Deutschland eingeführte Waren im unmittelbarem Anschluss für eine innergemeinschaftliche Lieferung verwendet hat (Az. (11 K 1102/15).

Weitere Informationen: Erlass von Einfuhrumsatzsteuer bei nachträglichem Nachweis einer anschließenden innergemeinschaftlichen Lieferung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

EFRAG: Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung . . . ...

Die EFRAG hat der EU-Kommission einen Standard für die freiwillige . . . ... [weiterlesen]

Was die neue EU-Kommission zur Stärkung . . . ...

Ihre zweite Amtszeit will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit . . . ... [weiterlesen]

Archiv