Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert
Kategorie: Steuern und Recht | 25. März 2021
Für Unternehmen und Beschäftigte ist die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit vielen Unsicherheiten behaftet. Um klare Perspektiven zu schaffen, hat das Bundeskabinett am 24.03.2021 den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
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Quelle: www.datev.de