Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert

Kategorie: Steuern und Recht | 25. März 2021

Für Unternehmen und Beschäftigte ist die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit vielen Unsicherheiten behaftet. Um klare Perspektiven zu schaffen, hat das Bundeskabinett am 24.03.2021 den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bundestag aufgelöst: Bundestagspräsidentin Bas fordert alle . . . ...

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Bundestagspräsidentin am 27.12.2024 darüber informiert, . . . ... [weiterlesen]

Im Job an Weihnachten und zur . . . ...

Wer an den Feiertagen im Erwerbsjob beschäftigt ist und was . . . ... [weiterlesen]

Archiv