Ermäßigte Umsatzsteuer für Speisen in Gaststätten beschlossen

Kategorie: Steuern | 28. Mai 2020

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz, 19/19150) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/18601) angenommen. U. a. wird damit für Speisen in der Gastronomie ein Jahr lang nur noch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent statt bisher 19 Prozent berechnet.

Weitere Informationen: Ermäßigte Umsatzsteuer für Speisen in Gaststätten beschlossen

Quelle: www.datev.de

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