Ermäßigung von Beiträgen für die Kindertagesbetreuung auch bei "Patchworkfamilien"
Kategorie: Recht | 14. Februar 2019
Das OVG Sachsen entschied, dass die in der Elternbeitragssatzung von Dresden vorgesehene Beitragsermäßigung für Eltern, deren Kinder gleichzeitig eine Kindertagespflege oder eine Kindertageseinrichtung besuchen, auch für solche Kinder in Anspruch genommen werden kann, bei denen die Eltern nicht zugleich auch Eltern der Geschwisterkinder sind (Az. 4 A 880/16 und 4 A 881/16).
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Quelle: www.datev.de