Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG

Kategorie: Steuern | 23. Januar 2018

Das BMF-Schreiben gibt gem. § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind (Az. IV C 7 – S-3225 / 16 / 10001).

Weitere Informationen: Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG

Quelle: www.datev.de

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