Erneute Prüfung auf Aufhebung der tariflichen Verpflichtungszusagen von Lufthansa und Swiss erforderlich
Kategorie: Recht | 16. Mai 2018
Die EU-Kommission muss den Antrag von Lufthansa und Swiss auf Aufhebung ihrer tariflichen Verpflichtungszusagen hinsichtlich der Linie Zürich-Stockholm erneut prüfen. Hinsichtlich der Linie Zürich-Warschau weist das EuG die Klage von Lufthansa hingegen ab (Az. T-712/16).
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Quelle: www.datev.de